Ambulante Hilfen zur Erziehung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur sozialpädagogischen Familienhilfe, dem Erziehungsbeistand und ambulanten Hilfen nach Absprache.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Für wen ist Sozialpädagogische Familienhilfe?

  •  Für Familien mit hörgeschädigten Familienmitgliedern, die Unterstützung im Alltag und bei der Erziehung benötigen
 
Was bieten wir an?
  •  Hilfestellung bei  Erziehungsfragen und Erziehungsauffälligkeiten
  •  Stärkung der elterlichen Kompetenz
  •  Begleitung von Kontakten mit Kindergärten, Schulen, Ämtern und anderen Einrichtungen
  •  Unterstützung bei Alltagsproblemen und Krisen
 
Was ist das Ziel?
  •  Gemeinsam mit der Familie sollen die aktuellen Probleme gelöst werden, damit die Familie wieder selbstständig und eigenverantwortlich ihren Lebensalltag gestalten kann
 
Wie bekomme ich Sozialpädagogische Familienhilfe?
  •  Wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen
 
Wer bezahlt die Unterstützung?
  •  Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine gesetzlich verankerte Leistung nach dem SGB VIII. Sie wird beim Amt für Jugend und Soziales beantragt und ist für die Familie kostenfrei

Erziehungsbeistandschaft

Für wen ist Erziehungsbeistandschaft?

  •  Für Jugendliche die besondere Unterstützung benötigen, zum Beispiel bei Schulschwierigkeiten, Suchtproblematik oder sozialen Kontaktschwierigkeiten. Der Jugendliche steht dabei im Mittelpunkt
 
Was bieten wir an?
  •  Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  •  Unterstützung bei Konflikten mit den Eltern
  •  Ansprechpartner für Themen die nicht mit den Eltern besprochen werden wollen oder können
  •  Vermittlung zu weiteren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
 
Was ist das Ziel?
  •  Entwicklungsprobleme lösen und Selbstständigkeit fördern
 
Wie bekomme ich Erziehungsbeistandschaft?
  •  Wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen
 
Wer bezahlt die Unterstützung?
  •  Erziehungsbeistandschaft ist eine gesetzlich verankerte Leistung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII und ist kostenfrei

Ambulante Hilfen nach Absprache

Für wen sind Ambulante Hilfen nach Absprache?

  •  Für Familien mit hörgeschädigten Familienmitgliedern, die Unterstützung im Alltag und bei der Erziehung benötigen

 

Was bieten wir an?

  •  Clearing: Klärung der notwendigen Unterstützung
  •  Individuelle Einzelfallhilfen
  •  Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  •  Spezielle, vom Amt für Jugend und Soziales erfragte Maßnahmen

 

Was ist das Ziel?

  •  Gemeinsam mit der Familie oder dem Jugendlichen sollen die aktuellen Probleme gelöst werden, damit wieder eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung möglich wird

 

Wie bekomme ich Ambulante Hilfe nach Absprache?

  •  Wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales oder vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Beratungsstellen

 

Wer bezahlt die Unterstützung?

  •  Ambulante Hilfen sind eine gesetzlich verankerte Leistung nach dem SGB VIII. Sie werden beim Amt für Jugend und Soziales beantragt und sind für die Familie kostenfrei. Es gibt konkret benannte Hilfeformen, manchmal sind aber auch individuell konzipierte Hilfeformen notwendig