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Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Frühförderung – Leichte Sprache

Hilfe für kleine Kinder

Sie haben eine Hörschädigung.
Und Sie haben ein kleines Kind.
Ein Kind, das noch nicht in die Schule geht.Dann gibt es ein Angebot für Sie.
Damit Ihr Kind gut sprechen lernt.
Das Angebot heißt: Früh-Förderung.

Zur Früh-Förderung gehören diese Dinge:

  • Wir helfen Ihrem Kind. Damit es gut die Laut-Sprache lernt.
  • Wir helfen der ganzen Familie. Damit alle zusammen die Gebärden-Sprache sprechen können.
  • Wir besprechen mit Ihnen,
    wie Ihr Kind 2 Sprachen lernen kann:
    Die Laut-Sprache und die Gebärden-Sprache.

Diese Stellen helfen Ihnen, wenn Sie Früh-Förderung haben möchten:

  • Ihr Kinder-Arzt
  • ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum
  • ein Frühförder-Zentrum

 

Oder:
Schreiben Sie an unsere Beratungs-Stelle.
Oder rufen Sie unsere Beratungs-Stelle an.
Dann bekommen Sie einen Termin für eine Beratung

 

Wer bezahlt die Früh-Förderung?

Das Sozial-Amt bezahlt die Früh-Förderung.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.

Sie müssen einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Dann ist die Früh-Förderung für Sie kostenlos.

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