logo

Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Begleiteter Umgang – Leichte Sprache

Hilfe bei Treffen mit Ihrem Kind

Sie sind hörgeschädigt.
Und Sie haben ein Kind.
Sie leben nicht mit Ihrem Kind zusammen.
Aber Sie wollen Ihr Kind gerne treffen.
Und Sie brauchen dabei Hilfe.Dann gibt es ein Angebot für Sie.Damit ihr Kind beide Eltern treffen kann.
Damit Ihr Kind beide Eltern lieb haben kann.
Das Angebot heißt: Begleiteter Umgang.

Diese Hilfen gibt es bei Begleitetem Umgang:

Zum Beispiel:

  • Wir gehen mit Ihnen zu den Treffen mit Ihrem Kind.
  • Wir helfen Ihnen bei den Treffen.
  • Vielleicht gibt es ein Papier vom Jugend-Amt.
    Oder vom Familien-Gericht.
    Auf dem Papier steht:
    Eine Person muss bei den Treffen aufpassen.
    Damit es dem Kind gut geht.
    Dann passen wir bei den Treffen auf Ihr Kind auf.

So bekommen Sie Begleiteten Umgang:

Geben Sie dem Amt für Jugend und Soziales Bescheid.
Oder dem Familien-Gericht.

oder:

Schreiben Sie an unsere Beratungs-Stelle.
Oder rufen Sie in unserer Beratungs-Stelle an.
Die Beratungs-Stelle hilft Ihnen.

Wer bezahlt den Begleiteten Umgang?

Eltern dürfen Ihr Kind treffen.
Auch wenn sie nicht mit dem Kind zusammen leben.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bürgerliches Gesetz-Buch.
Manche Eltern brauchen für die Treffen Hilfe.
Dann bezahlt das Amt den Begleiteten Umgang.

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors