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Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LDZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LDZ :

Für Aufträge mit gesetzlicher Regelung (JVEG) gelten 75€ pro Stunde (Dolmetsch- / Fahrt- und Wartezeit), jede angefangene 1/2 Stunde mit 37,50€
Wegstreckenentschädigung 0,30 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse

Für alle anderen Aufträge gelten, sofern nicht anderweitig geregelt, 75€ pro Stunde (Dolmetsch- /Fahrt- und Wartezeit), jede angefangene 1/2 Stunde mit min. 37,50€
Wegstreckenentschädigung 0,35 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse,
zzgl. Parkgebühren,
zzgl. Umsatzsteuer

Für Privat zu zahlende Aufträge können gesonderte Kostensätze vereinbart werden.

Ausfallkosten nach Bestätigung des Auftrages:
14 Tage vor Auftragsbeginn        50%
5 Werktage (Montag bis Samstag) vor Auftragsbeginn und am Tag des Auftrages         100%

Bitte lassen Sie uns  Vorbereitungsmaterial, wie Ablaufplan, Reden, kurze Inhaltliche
Erläuterung, etc. zukommen.