Warum? Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern ab dem 1.1.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt. Die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber verfolgt das Ziel, dass Betriebe mehr Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einstellen. An wen richtet sich das Angebot der EAA? Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebern ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben und Unternehmen offen. Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgeber kostenfrei. Die Fachkräfte der EAA unterliegen der Schweigepflicht. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung. Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Homepage der BIH. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz
Ziel
Kosten
Leistungen
Die Leistungen im Einzelnen:
Ansprechpartnerin
Anschrift Fachdienste für Hörgeschädigte Jean-Pierre-Jungels-Straße 16 55126 Mainz-Finthen Kontakt Telefon: 06131 / 143 56-61 Mobil: 01515 / 05 30 954 Email: mainz [at] gehoerlose-rlp.de