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Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Ambulante Hilfen nach Absprache

Für wen sind Ambulante Hilfen nach Absprache?

  •  Für Familien mit hörgeschädigten Familienmitgliedern, die Unterstützung im Alltag und bei der Erziehung benötigen

Was bieten wir an?

  •  Clearing: Klärung der notwendigen Unterstützung
  •  Individuelle Einzelfallhilfen
  •  Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  •  Spezielle, vom Amt für Jugend und Soziales erfragte Maßnahmen

Was ist das Ziel?

  •  Gemeinsam mit der Familie oder dem Jugendlichen sollen die aktuellen Probleme gelöst werden, damit wieder eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung möglich wird

Wie bekomme ich Ambulante Hilfe nach Absprache?

  •  Wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Soziales oder vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Beratungsstellen

Wer bezahlt die Unterstützung?

  •  Ambulante Hilfen sind eine gesetzlich verankerte Leistung nach dem SGB VIII. Sie werden beim Amt für Jugend und Soziales beantragt und sind für die Familie kostenfrei. Es gibt konkret benannte Hilfeformen, manchmal sind aber auch individuell konzipierte Hilfeformen notwendig